- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- Datenschutz-Grundverordnung nach Art. 13, 14 und 21
- Datenschutzerklärung Facebook
- Erklärung zur Barrierefreiheit
- Elektronische Rechnung
- Zugangseröffnung elektronische Kommunikation
- Bankverbindung
Energiekosten - Härtefallhilfen für Privathaushalte
Auch rheinland-pfälzische Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie beispielsweise Heizöl oder Holzpellets heizen, können eine einmalige Entlastung für 2022 angefallene Heizkosten erhalten. Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen.
Die Heizkostenhilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden.
Die Freischaltung des Online-Portals erfolgt für Rheinland-Pfalz am 8. Mai 2023.
Weitere Information finden sie unter
Startseite . Heizkostenhilfe RLPStartseite . Heizkostenhilfe RLP