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Unerlaubte Entsorgung tierischer Abfälle
Unerlaubte Entsorgung tierischer Abfälle in der Gemarkung Mutterstadt
In den vergangenen Wochen wurden innerhalb der Gemarkung Mutterstadt wiederholt tierische Abfälle, insbesondere größere Knochen, auf öffentlichen Flächen festgestellt. Die Ablagerungen erfolgten unter anderem an Feldwegen, Grünflächen und anderen frei zugänglichen Bereichen.
Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Entsorgung tierischer Abfälle in der freien Natur verboten ist. Neben der erheblichen Geruchsbelästigung stellen solche Ablagerungen auch ein hygienisches Risiko dar und können Ratten sowie Wildtiere anlocken. Darüber hinaus besteht die Gefahr der Verbreitung von Krankheitserregern.
Tierische Abfälle sind ordnungsgemäß über die dafür vorgesehenen Entsorgungswege zu beseitigen. Wer entsprechende Materialien widerrechtlich im öffentlichen Raum entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.
Die Verwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe. Sollten Beobachtungen zu verdächtigen Ablagerungen oder Personen gemacht werden, wird darum gebeten, diese der Gemeindeverwaltung oder dem Ordnungsamt mitzuteilen.