Ein Verkehrsschild zur Kennzeichnung einer  Fahrradstraße
© Gemeinde Mutterstadt

Fahrradstraße

Fahrradstraße

Die Fahrradstraßen in Mutterstadt:
- Stuhlbruderhofstraße
- Gartenstraße

Vor weiteren Umsetzungen werden die Anwohner vor Ort umfassend zur Fahrradstraße informiert.

Als Fahrradstraße wird eine Straße bezeichnet, die vorrangig für den Radverkehr vorgesehen ist. Dies wurde 1997 durch die sogenannte Fahrrad-Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Fahrradstraßen sollen Vorteile gegenüber dem Kfz-Verkehr schaffen und so zu mehr Sicherheit für Radfahrer führen. Auf dieser Grundlage und auf Empfehlung des kommunalen Gremiums für Verkehrsfragen wurden die Fahrradstraßen durch Anbringen von entsprechender Beschilderung und Piktogrammen umgewidmet und gekennzeichnet

Kurz zusammengefasst gilt in der Fahrradstraße:

• Vorrang für Radfahrer

• Radfahrende dürfen nebeneinander fahren

• Rechtsfahrgebot für alle Verkehrsteilnehmer

• Rechts-vor-Links-Regel gilt nach wie vor für alle Verkehrsteilnehmer

• Tempo-30-Regel für alle Verkehrsteilnehmer

• Überholen mit 1,50 m Mindestabstand erlaubt

• Parken in erlaubten Bereichen weiterhin möglich

• Kinder unter 8 Jahren müssen auf dem Geweg fahren