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Standesamt
Standesamt
Bitte beachten Sie, dass - Geburtsurkunden - nur von dem Standesamt ausgestellt werden können, welches für den Geburtsort der beurkundeten Person zuständig ist. Zuständig für die Urkundenausstellung - Eheurkunde - ist unser Standesamt dann, wenn der Ort der Eheschließung in unserem Zuständigkeitsbereich liegt. Zuständig für die Urkundenausstellung - Lebenspartnerschaftsurkunde - ist unser Standesamt dann, wenn der Begründungsort der Lebenspartnerschaft in unserem Zuständigkeitsbereich liegt. Zuständig für die Urkundenausstellung - Sterbeurkunde - ist unser Standesamt, wenn der Sterbeort in unserem Zuständigkeitsbereich liegt.
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