- Rathaus & Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen & Infrastruktur
- Bildung, Kultur & Soziales
- Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Grundschulen und weiterführende Schulen
- Kinder und Jugend
- VHS Rhein-Pfalz-Kreis
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Senioren
- Hilfsangebote und Notfallnummern
- Örtliche Bildungs- und Kultureinrichtungen
- Kulturregion Rhein-Neckar
- Stolpersteine
- KuLaDig
- Demokratie - Akzeptanz - Vielfalt
- Freizeit & Sport
- Aktuelles
- Freiwilligentag 2026
- Busverkehr - Zuständigkeit und Ansprechpartner
- Bundesweiter Warntag am 10.09.2026
- 1. Bürgerinformationsveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung in Mutterstadt
- Förderung von Balkonkraftwerken
- Die neue Bürgerbroschüre online
- Online-Terminvergabe im Bürgerbüro ab dem 01.08.2026
- Führerschein-Umtausch: Wichtiger Hinweis
- Sperrung Lessingstraße
- Vorsorge und Handeln bei Hitze und Dürre
- Hundefreilauf im Mutterstadter Wald
- Afrikanische Schweinepest
- Aktuelles Amtsblatt
- Aktuelle Stellenangebote
- Anmeldung für den Weihnachtsmarkt 2026
- Anmeldung Weihnachtsmarkt 2026
- Anmeldung Weihnachtsmarkt Mutterstadt 2026
Brut- und Setzzeit beachten – Anleinpflicht für Hunde, Schutz der Wildtiere
Brut- und Setzzeit beachten – Anleinpflicht für Hunde, Schutz der Wildtiere
Vom 1. Mai bis 31. Juli befinden sich zahlreiche Wildtiere, darunter Rehe, Füchse, Kaninchen sowie verschiedene Vogelarten, in der Phase der Aufzucht ihres Nachwuchses. Während dieser sogenannten Brut- und Setzzeit ist ein besonderer Schutz der Tiere erforderlich. Vor diesem Hintergrund weist die Gemeindeverwaltung Mutterstadt darauf hin, dass Hunde im gesamten Gemeindegebiet an der Leine zu führen sind.
Freilaufende Hunde können unbemerkt Brut- und Setzstätten aufspüren. Dies führt nicht selten zur Zerstörung von Gelegen oder dazu, dass Elterntiere ihren Nachwuchs verlassen. Bereits die bloße Annäherung eines Hundes kann eine erhebliche Störung darstellen. Derartige Beeinträchtigungen sowie das Nachstellen von Wildtieren durch Hunde sind unzulässig.
Die Anleinpflicht gilt ausdrücklich auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie in Feld- und Wiesenbereichen. Das Betreten landwirtschaftlicher Nutzflächen ist grundsätzlich zu unterlassen.
Von der Anleinpflicht ausgenommen sind ausschließlich ausdrücklich ausgewiesene Hundeauslaufflächen.
Die Gemeindeverwaltung Mutterstadt bittet darüber hinaus alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere ordnungsgemäß aufzunehmen und in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.