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Ahnenforschung
Leistungsbeschreibung
Die Ahnenforschung / Genalogie beschäftigt sich mit den Verwandtschaftsverhältnissen. Dabei ist sie keine eigenständige Disziplin, sondern reiht sich in den Kanon der historischen Hilfswissenschaften ein.
Ahnenforscher können Angaben über ihre Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie erhalten. Nach Ablauf der Fortführungspflichten der Personenstandsregister- Geburtenregister 110 Jahre
- Eheregister 80 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre
hat jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, das Recht, diese dann als öffentliches Archivgut betrachtete Personenstandsregister unter bestimmten Voraussetzungen einzusehen.
Welche Unterlagen erforderlich sind, sollte beim Standesamt erfragt werden.Die Kosten variieren je nach benötigten Unterlagen und erforderlichem Aufwand.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ehefähigkeitszeugnis für Deutsche, die im Ausland heiraten möchten:
Es sind die gleichen Unterlagen vorzulegen, die auch bei der Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden müssen, mit Ausnahme des ggf. erforderlichen ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses. Welche Unterlagen dies im Einzelfall sind, erfahren Sie bei dem Standesamt Ihres Wohnortes.
Gebühren:
Sind beide Verlobte deutsch, beträgt die Gebühr 48,00 € (Stand Oktober 2018).
Ist ausländisches Recht zu beachten, beträgt die Gebühr 118,00 € (Stand Oktober 2018).Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer, die in Deutschland heiraten möchten:
Welche Unterlagen vorzulegen sind und welche Gebühren/Kosten anfallen, erfahren Sie von der Behörde Ihres Heimatstaates, die für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig ist. In der Regel kann Ihnen Ihr Konsulat Auskunft erteilen.