- Rathaus & Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen & Infrastruktur
- Bildung, Kultur & Soziales
- Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Grundschulen und weiterführende Schulen
- Kinder und Jugend
- VHS Rhein-Pfalz-Kreis
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Senioren
- Hilfsangebote und Notfallnummern
- Örtliche Bildungs- und Kultureinrichtungen
- Kulturregion Rhein-Neckar
- Stolpersteine
- KuLaDig
- Demokratie - Akzeptanz - Vielfalt
- Freizeit & Sport
- Aktuelles
- Kerwe 2026
- 1. Volkslauf zum Mutterstadter Kerwerennen
- Die neue Bürgerbroschüre online
- Online-Terminvergabe im Bürgerbüro ab dem 01.08.2026
- Führerschein-Umtausch: Wichtiger Hinweis
- Sperrung Lessingstraße
- Vorsorge und Handeln bei Hitze und Dürre
- Das Friedhofsamt informiert - Pflegesaison auf den Friedhöfen beginnt
- Hundefreilauf im Mutterstadter Wald
- Afrikanische Schweinepest
- Aktuelles Amtsblatt
- Aktuelle Stellenangebote
Alters- und Ehejubiläen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:
- zum 60-jährigen Ehejubiläum,
- zum 65-jährigen Ehejubiläum,
- zum 70-jährigen Ehejubiläum,
- und zum 75-jährigen Ehejubiläum
- sowie Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres
durch ein Glückwunschschreiben.
Spezielle Hinweise für Gemeinde MutterstadtDer Bürgermeister (oder im Vertretungsfall einer der Beigeordneten) gratuliert persönlich beim 80., 85. und ab dem 90. Geburtstag jährlich sowie bei Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit.