- Rathaus & Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen & Infrastruktur
- Bildung, Kultur & Soziales
- Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Grundschulen und weiterführende Schulen
- Kinder und Jugend
- VHS Rhein-Pfalz-Kreis
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Senioren
- Hilfsangebote und Notfallnummern
- Örtliche Bildungs- und Kultureinrichtungen
- Kulturregion Rhein-Neckar
- Stolpersteine
- KuLaDig
- Demokratie - Akzeptanz - Vielfalt
- Freizeit & Sport
- Aktuelles
- 60 Jahre VHS Mutterstadt
- Eingeschränkte Erreichbarkeit der Ordnungsbehörde/Gewerbeamt im Oktober
- Sperrung Verkehrsbehinderungen aufgrund von Arbeiten an Hochspannungsleitungen
- B9: Erneuerung der Fahrzeugrückhaltesysteme und Kanalsanierung
- Fundtiere
- Kehr-, Räum- und Streupflicht
- Busverkehr - Zuständigkeit und Ansprechpartner
- Förderung von Balkonkraftwerken
- Die neue Bürgerbroschüre online
- Führerschein-Umtausch: Wichtiger Hinweis
- Afrikanische Schweinepest
- Aktuelles Amtsblatt
- Aktuelle Stellenangebote
- Anmeldung für den Weihnachtsmarkt 2026
- Anmeldung Weihnachtsmarkt 2026
- Anmeldung Weihnachtsmarkt Mutterstadt 2026
Alters- und Ehejubiläen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:
- zum 60-jährigen Ehejubiläum,
- zum 65-jährigen Ehejubiläum,
- zum 70-jährigen Ehejubiläum,
- und zum 75-jährigen Ehejubiläum
- sowie Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres
durch ein Glückwunschschreiben.
Spezielle Hinweise für Gemeinde MutterstadtDer Bürgermeister (oder im Vertretungsfall einer der Beigeordneten) gratuliert persönlich beim 80., 85. und ab dem 90. Geburtstag jährlich sowie bei Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit.