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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
Antrag auf Löschung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre (PDF)
Einrichtung einer Auskunftssperre Antrag (PDF)
Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten (PDF)
Widerspruch gegen Datenübermittlung (PDF)
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Meldebehörde Ihres Wohnortes in der kommunalen Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.