- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Grundschulen und weiterführende Schulen
- Kinder und Jugend
- VHS Rhein-Pfalz-Kreis
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Senioren
- Hilfsangebote und Notfallnummern
- Örtliche Bildungs- und Kultureinrichtungen
- Kulturregion Rhein-Neckar
- Stolpersteine
- KuLaDig
- Demokratie - Akzeptanz - Vielfalt
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- Das Rathaus bleibt am Brückentag geschlossen
- Vollsperrung der Speyerer Straße von Hausnummer 48-50
- STADTRADELN 2026
- Das Friedhofsamt informiert - Pflegesaison auf den Friedhöfen beginnt
- Infoveranstaltung zur Pfalztram
- 23. Landesweiten Ehrenamtstag in Kaiserslautern Jetzt bewerben!
- Hundefreilauf im Mutterstadter Wald geöffnet
- Planfeststellungsverfahren zur Änderung der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung
- Afrikanische Schweinepest
- Abholung von Reisepässen
- Aktuelles Amtsblatt
- Aktuelle Stellenangebote
Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Leistungsbeschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.