- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Grundschulen und weiterführende Schulen
- Kinder und Jugend
- VHS Rhein-Pfalz-Kreis
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Senioren
- Hilfsangebote und Notfallnummern
- Örtliche Bildungs- und Kultureinrichtungen
- Kulturregion Rhein-Neckar
- Stolpersteine
- KuLaDig
- Demokratie - Akzeptanz - Vielfalt
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- Das Rathaus bleibt am Brückentag geschlossen
- Vollsperrung der Speyerer Straße von Hausnummer 48-50
- STADTRADELN 2026
- Das Friedhofsamt informiert - Pflegesaison auf den Friedhöfen beginnt
- Infoveranstaltung zur Pfalztram
- 23. Landesweiten Ehrenamtstag in Kaiserslautern Jetzt bewerben!
- Hundefreilauf im Mutterstadter Wald geöffnet
- Planfeststellungsverfahren zur Änderung der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung
- Afrikanische Schweinepest
- Abholung von Reisepässen
- Aktuelles Amtsblatt
- Aktuelle Stellenangebote
Reisepass Meldung wegen Verlust
Leistungsbeschreibung
Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.