- Rathaus & Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen & Infrastruktur
- Bildung, Kultur & Soziales
- Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Grundschulen und weiterführende Schulen
- Kinder und Jugend
- VHS Rhein-Pfalz-Kreis
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Senioren
- Hilfsangebote und Notfallnummern
- Örtliche Bildungs- und Kultureinrichtungen
- Kulturregion Rhein-Neckar
- Stolpersteine
- KuLaDig
- Demokratie - Akzeptanz - Vielfalt
- Freizeit & Sport
- Aktuelles
- 60 Jahre VHS Mutterstadt
- Eingeschränkte Erreichbarkeit der Ordnungsbehörde/Gewerbeamt im Oktober
- Sperrung Verkehrsbehinderungen aufgrund von Arbeiten an Hochspannungsleitungen
- B9: Erneuerung der Fahrzeugrückhaltesysteme und Kanalsanierung
- Fundtiere
- Kehr-, Räum- und Streupflicht
- Busverkehr - Zuständigkeit und Ansprechpartner
- Förderung von Balkonkraftwerken
- Die neue Bürgerbroschüre online
- Führerschein-Umtausch: Wichtiger Hinweis
- Afrikanische Schweinepest
- Aktuelles Amtsblatt
- Aktuelle Stellenangebote
- Anmeldung für den Weihnachtsmarkt 2026
- Anmeldung Weihnachtsmarkt 2026
- Anmeldung Weihnachtsmarkt Mutterstadt 2026
Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.
Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.