- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Grundschulen und weiterführende Schulen
- Kinder und Jugend
- VHS Rhein-Pfalz-Kreis
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Senioren
- Hilfsangebote und Notfallnummern
- Örtliche Bildungs- und Kultureinrichtungen
- Kulturregion Rhein-Neckar
- Stolpersteine
- KuLaDig
- Demokratie - Akzeptanz - Vielfalt
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- Das Rathaus bleibt am Brückentag geschlossen
- Vollsperrung der Speyerer Straße von Hausnummer 48-50
- STADTRADELN 2026
- Das Friedhofsamt informiert - Pflegesaison auf den Friedhöfen beginnt
- Infoveranstaltung zur Pfalztram
- 23. Landesweiten Ehrenamtstag in Kaiserslautern Jetzt bewerben!
- Hundefreilauf im Mutterstadter Wald geöffnet
- Planfeststellungsverfahren zur Änderung der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung
- Afrikanische Schweinepest
- Abholung von Reisepässen
- Aktuelles Amtsblatt
- Aktuelle Stellenangebote
Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.
Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.