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Verwaltungsvollstreckungen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Verwaltungsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten, mit denen
- eine Geldleistung (z.B. ein Bußgeld),
- eine sonstige Handlung (z.B. die Beseitigung eines baurechtswidrig errichteten Gebäudes),
- eine Duldung (z.B. die Pflicht, das Betreten eines Grundstücks zu erlauben) oder
- ein Unterlassen (z.B. einen untersagten Gewerbebetrieb fortzuführen)
gefordert wird.
Daneben ist in Rheinland-Pfalz die Verwaltungsvollstreckung auch aus Urkunden über öffentlich-rechtliche Ansprüche und wegen bestimmter privatrechtlicher Forderungen zulässig.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für Gemeinde MutterstadtDie Vollstreckung kann durch Zahlung oder Vereinbarung einer Ratenzahlung abgewendet werden.
Gemeindekasse Mutterstadt, Zimmer 102.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenart und -höhe hängt davon ab, welche Vollstreckungsmaßnahmen im Einzelfall angewendet werden.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für Gemeinde Mutterstadt
Sie erreichen Herrn Kostic telefonisch, zwecks Terminvereinbarung unter der Nr. 06234/946411.
Oder per Mail vollstreckung@mutterstadt.de.