- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Grundschulen und weiterführende Schulen
- Kinder und Jugend
- VHS Rhein-Pfalz-Kreis
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Senioren
- Hilfsangebote und Notfallnummern
- Örtliche Bildungs- und Kultureinrichtungen
- Kulturregion Rhein-Neckar
- Stolpersteine
- KuLaDig
- Demokratie - Akzeptanz - Vielfalt
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- Konstituierende Sitzung des Seniorenbeirats in Mutterstadt
- Vorsorge und Handeln bei Hitze und Dürre
- Vernissage/Ausstellung im Rathaus
- Hinweis zu den Abläufen im Einwohnermeldeamt
- Fundtiere
- Update: Vollsperrung der Speyerer Straße
- Das Friedhofsamt informiert - Pflegesaison auf den Friedhöfen beginnt
- Hundefreilauf im Mutterstadter Wald
- Afrikanische Schweinepest
- Abholung von Reisepässen
- Aktuelles Amtsblatt
- Aktuelle Stellenangebote
Verwaltungsvollstreckungen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Verwaltungsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten, mit denen
- eine Geldleistung (z.B. ein Bußgeld),
- eine sonstige Handlung (z.B. die Beseitigung eines baurechtswidrig errichteten Gebäudes),
- eine Duldung (z.B. die Pflicht, das Betreten eines Grundstücks zu erlauben) oder
- ein Unterlassen (z.B. einen untersagten Gewerbebetrieb fortzuführen)
gefordert wird.
Daneben ist in Rheinland-Pfalz die Verwaltungsvollstreckung auch aus Urkunden über öffentlich-rechtliche Ansprüche und wegen bestimmter privatrechtlicher Forderungen zulässig.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für Gemeinde MutterstadtDie Vollstreckung kann durch Zahlung oder Vereinbarung einer Ratenzahlung abgewendet werden.
Gemeindekasse Mutterstadt, Zimmer 102.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenart und -höhe hängt davon ab, welche Vollstreckungsmaßnahmen im Einzelfall angewendet werden.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für Gemeinde Mutterstadt
Sie erreichen Herrn Kostic telefonisch, zwecks Terminvereinbarung unter der Nr. 06234/946411.
Oder per Mail vollstreckung@mutterstadt.de.