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Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Leistungsbeschreibung
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,
- wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
- welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
- welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
- Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an
- der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans oder
- eines Bauleitplans zu beteiligen.
Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung beziehungsweise Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Stefan BummelLeitung Bauverwaltung