- Rathaus & Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen & Infrastruktur
- Bildung, Kultur & Soziales
- Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Grundschulen und weiterführende Schulen
- Kinder und Jugend
- VHS Rhein-Pfalz-Kreis
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Senioren
- Hilfsangebote und Notfallnummern
- Örtliche Bildungs- und Kultureinrichtungen
- Kulturregion Rhein-Neckar
- Stolpersteine
- KuLaDig
- Demokratie - Akzeptanz - Vielfalt
- Freizeit & Sport
- Aktuelles
- Bundesweiter Warntag am 10.09.2026
- Die neue Bürgerbroschüre online
- Online-Terminvergabe im Bürgerbüro ab dem 01.08.2026
- Führerschein-Umtausch: Wichtiger Hinweis
- Sperrung Lessingstraße
- Vorsorge und Handeln bei Hitze und Dürre
- Das Friedhofsamt informiert - Pflegesaison auf den Friedhöfen beginnt
- Hundefreilauf im Mutterstadter Wald
- Afrikanische Schweinepest
- Aktuelles Amtsblatt
- Aktuelle Stellenangebote
Bauvorlageberechtigung
Leistungsbeschreibung
Nach § 64 Abs. 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) müssen Bauunterlagen für die genehmigungsbedürftige Errichtung und Änderung von Gebäuden sowie für Vorhaben, für die das Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO durchgeführt wird, von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser verantwortet sein. Dies gilt nicht für die in § 64 Abs. 1 Satz 2 LBauO aufgeführten Vorhaben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskunft erteilt die Architektenkammer Rheinland-Pfalz bzw. die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten richten sich nach Kammerrecht.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
An die Architektenkammer Rheinland-Pfalz bzw. bezüglich der Bauvorlageberechtigung nach § 64 Abs. 2 Nr. 2 LBauO an die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.
Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Stefan BummelLeitung Bauverwaltung