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Baumfällgenehmigung beantragen für geschützte Landschaftsbestandteile
Leistungsbeschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
Wenn ein Baum als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist Ihre Kreisverwaltung.
Rechtsgrundlage
Kurztext
- Verbot der Beseitigung oder Veränderung von geschützten Landschaftsbestandteilen (zum Beispiel Alleen) Ausnahmegenehmigung
- Zum Fällen von besonders geschützten Bäumen („geschützter Landschaftsbestandteil“) ist Ausnahmegenehmigung erforderlich
- Zuständig: Gemeinden
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Baumfällgenehmigung beantragen für geschützte Landschaftsbestandteile in Rheinland-Pfalz
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Baumfällgenehmigung beantragen für geschützte Landschaftsbestandteile in Rheinland-Pfalz
Typisierung
3Status Bibliothekseintrag
6
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Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Stefan BummelLeitung Bauverwaltung