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Kehr-, Räum- und Streupflicht
Kehr-, Räum- und Streupflicht – Anliegerpflichten beachten
Die Gemeinde Mutterstadt erinnert die Reinigungspflichtigen an die regelmäßige Reinigung und den Winterdienst im Bereich ihrer Grundstücke.
Zu reinigen und bei Schnee und Glätte sicher zu halten sind die an das Grundstück angrenzenden Gehwege und Straßenflächen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grundstück an mehrere Straßen, Wege oder Straßenabschnitte angrenzt. Die Reinigungspflicht erstreckt sich grundsätzlich jeweils bis zur Straßenmitte. Bei einseitig bebauten Straßen kann sie sich auf die gesamte Straßenbreite erstrecken.
Zur Reinigung gehören insbesondere die Beseitigung von Laub, Unkraut, Schmutz und sonstigem Unrat sowie die Reinigung der Straßenrinnen.
Bei Schnee und Glätte sind die Gehwege rechtzeitig zu räumen und zu streuen. Dabei ist eine für den Fußgängerverkehr ausreichende Breite von 1,50 Metern freizuhalten.
Die Gemeinde bittet alle Reinigungspflichtigen, ihren Kehr-, Räum- und Streupflicht regelmäßig und insbesondere bei winterlichen Witterungsverhältnissen rechtzeitig nachzukommen. Saubere und sichere Gehwege und Straßenflächen liegen im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger.

