- Rathaus & Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen & Infrastruktur
- Bildung, Kultur & Soziales
- Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Grundschulen und weiterführende Schulen
- Kinder und Jugend
- VHS Rhein-Pfalz-Kreis
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Senioren
- Hilfsangebote und Notfallnummern
- Örtliche Bildungs- und Kultureinrichtungen
- Kulturregion Rhein-Neckar
- Stolpersteine
- KuLaDig
- Demokratie - Akzeptanz - Vielfalt
- Freizeit & Sport
- Aktuelles
- 60 Jahre VHS Mutterstadt
- Eingeschränkte Erreichbarkeit der Ordnungsbehörde/Gewerbeamt im Oktober
- Sperrung Verkehrsbehinderungen aufgrund von Arbeiten an Hochspannungsleitungen
- B9: Erneuerung der Fahrzeugrückhaltesysteme und Kanalsanierung
- Fundtiere
- Kehr-, Räum- und Streupflicht
- Busverkehr - Zuständigkeit und Ansprechpartner
- Förderung von Balkonkraftwerken
- Die neue Bürgerbroschüre online
- Führerschein-Umtausch: Wichtiger Hinweis
- Afrikanische Schweinepest
- Aktuelles Amtsblatt
- Aktuelle Stellenangebote
- Anmeldung für den Weihnachtsmarkt 2026
- Anmeldung Weihnachtsmarkt 2026
- Anmeldung Weihnachtsmarkt Mutterstadt 2026
Aufbruchgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie für Arbeiten an Ihrem Haus den Gehweg aufbrechen wollen, müssen Sie dafür zum einen eine Aufbruchgenehmigung bei unserer Bauverwaltung und zum anderen für die zweckfremde Benutzung des Gehwegs eine Sondernutzungserlaubnis bei unserer Ordnungsverwaltung beantragen.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Bünyamin Bulut
- Herr Stefan BummelLeitung Bauverwaltung