Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Ausländische Stellen fordern dieses Zeugnis oft für eine Eheschließung.

    Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt Ihnen, dass Sie nach deutschem Recht die dort benannte Person heiraten dürfen, also dass Sie zum Beispiel

    • nicht bereits verheiratet sind,
    • geschäftsfähig sind,
    • volljährig sind.

    Sie können ein Ehefähigkeitszeugnis auch beantragen, wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten.

    Sie können das Ehefähigkeitszeugnis bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für Gemeinde Mutterstadt


    • Wohnsitz in Mutterstadt
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Gemeinde Mutterstadt


    Für das Beantragen eines Ehefähigkeitszeugnisses sind individuell verschiedene Unterlagen erforderlich. Deshalb ist vorher telefonischer Kontakt mit der Standesbeamtin notwendig. 

    Bitte wenden Sie sich an Frau Wirth Tel. 0 62 34/­­94 64 29.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für Gemeinde Mutterstadt

    Sofern keine Gebührenbefreiung im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist, kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche 57,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 140,00 Euro.

    Die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländerinnen und Ausländer kostet 140,00 Euro.

    Gebühr für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche Gebühr: 57,00 €

    Art der Gebühr: Abgabe

    Gebührenspanne, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Geltungsdauer: 6 Monate

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende