- Rathaus & Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen & Infrastruktur
- Bildung, Kultur & Soziales
- Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Grundschulen und weiterführende Schulen
- Kinder und Jugend
- VHS Rhein-Pfalz-Kreis
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Senioren
- Hilfsangebote und Notfallnummern
- Örtliche Bildungs- und Kultureinrichtungen
- Kulturregion Rhein-Neckar
- Stolpersteine
- KuLaDig
- Demokratie - Akzeptanz - Vielfalt
- Freizeit & Sport
- Aktuelles
- 60 Jahre VHS Mutterstadt
- Eingeschränkte Erreichbarkeit der Ordnungsbehörde/Gewerbeamt im Oktober
- Sperrung Verkehrsbehinderungen aufgrund von Arbeiten an Hochspannungsleitungen
- B9: Erneuerung der Fahrzeugrückhaltesysteme und Kanalsanierung
- Fundtiere
- Kehr-, Räum- und Streupflicht
- Busverkehr - Zuständigkeit und Ansprechpartner
- Förderung von Balkonkraftwerken
- Die neue Bürgerbroschüre online
- Führerschein-Umtausch: Wichtiger Hinweis
- Afrikanische Schweinepest
- Aktuelles Amtsblatt
- Aktuelle Stellenangebote
Wahlen
Leistungsbeschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Anträge / Formulare
Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.
Was sollte ich noch wissen?
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Gunther HolzwarthLeitung Zentralverwaltung