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Ehrenamtskarte ausstellen
Leistungsbeschreibung
Überdurchschnittlich ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger können eine landesweite Ehrenamtskarte beantragen. Damit können sie landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die das Land, die teilnehmenden Kommunen und private Partner dafür zur Verfügung stellen.
Voraussetzungen
- Ehrenamtliche Betätigung von mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr
- Mindestalter 14 Jahre
- Keine Bezahlung; die Erstattung von tatsächlich angefallenen Aufwendungen ist zulässig.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ehrenamtskarte gilt zwei Jahre und kann dann erneut beantragt werden.
Anträge / Formulare
Das Antragsformular ist auf der Webseite der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung www.wir-tun-was.de im Bereich Ehrenamt unter „Downloads“ zu finden.
Was sollte ich noch wissen?
Die landesweite Ehrenamtskarte ist ein gemeinsames Projekt des Landes mit den teilnehmenden Kommunen. Die Kommunen, die mitmachen, sind auf der Webseite der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung www.wir-tun-was.de im Bereich Ehrenamt zu finden.
Unterstützende Institutionen
1. Jede teilnehmende Kommune hat eine Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner benannt
2. Auskünfte gibt auch die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei
An wen muss ich mich wenden?
Wer eine Ehrenamtskarte möchte, muss einen Antrag ausfüllen und diesen sowohl vom Verein bzw. der Organisation, für die er ehrenamtlich tätig ist, als auch von der Kommune bestätigen lassen. Der Antrag ist dann an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei zur Ausstellung einer Ehrenamtskarte zu leiten.