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Das Friedhofsamt informiert!
Wir bitten zu beachten:
Wir weisen darauf hin, dass auch die Wege zwischen den Gräbern zum Grab gehören und bitten darum, diese auch von Wildwuchs und Unkraut zu befreien. Sollten diese Wege heruntergebrochen sein, sind diese durch den Grabeigentümer mit Splitt wieder aufzufüllen, diesen erhalten sie im Erdlager auf dem Friedhof. Nur die Hauptwege auf dem Friedhof werden von den Friedhofsgärtnern gesäubert und instandgesetzt.