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Kommunalwahlen und Europawahl 2024
Information zur Europawahl 2024 für Deutsche im Ausland und Unionsbürger in Deutschland
Auch wahlberechtigte Deutsche mit Hauptwohnsitz im Ausland (weltweit), können an der Europawahl am 09. Juni 2024 teilnehmen. Sie müssen dazu an ihrem letzten Hauptwohnsitz in Deutschland die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen und erhalten dann ab Anfang Mai 2024 an die von ihnen gewünschte Adresse (weltweit) Briefwahlunterlagen zugesandt.
Ausländische wahlberechtigte Unionsbürger, die ihren Hauptwohnsitz in Mutterstadt haben und nicht in ihrem Heimatland wählen, können bei der Gemeindeverwaltung bis 3. Mai 2024 die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen und dann am Wahltag in Mutterstadt im Wahllokal oder mit Briefwahl wählen. Unionsbürger, die bereits bei der letzten Europawahl in Mutterstadt gewählt haben und seitdem nicht verzogen und wieder zugezogen sind, brauchen nichts zu veranlassen. Sie werden von Amts wegen eingetragen.
Für beide Personengruppen sind entsprechende Antragsformulare und weitere Informationen erhältlich im Internet unter www.bundeswahlleiter.de oder bei der Gemeindeverwaltung, Herr Holzwarth, Tel. 06234/9464-55. E-Mail wahlen@mutterstadt.de.
Kennen Sie Auslandsdeutsche oder ausländische Unionsbürger in Deutschland?
Informieren Sie diese bitte über ihr Wahlrecht. Bei der Europawahl kann erstmals schon ab der Vollendung des 16. Lebensjahres gewählt werden!
Weitere Informationen
Bekanntmachung der Gemeinde - Ergänzung Einreichung Wahlvorschläge vom 15.02.2024 - als PDF-Download
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