- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- Neugeborenenempfang 2025
- Jugendgemeinderatswahl 2025
- Straßensperrung Schillerstraße/Fußgönheimer Straße
- Änderungen Grundstücksverhältnisse
- Vollsperrung der L 524 für Instandsetzung
- B9 - Vorankündigung Bauarbeiten
- Das Ordungsamt informiert!
- Das Friedhofsamt informiert!
- Ab den 1. Mai 2025: Neue Vorgaben für Passbilder
- Abholung von Reisepässen
- Afrikanische Schweinepest
- Aktuelles Amtsblatt
Jugendvertretung

© Gemeinde Mutterstadt
Der Jugendgemeinderat ist das Sprachrohr für
alle Kids und Jugendlichen in Mutterstadt.
Er gibt dem Gemeinderat Tipps, bringt neue
Ideen ein und setzt sich dafür ein, dass eure
Interessen ernst genommen werden.
Außerdem hilft er euch zu checken, wie Demo-kratie funktioniert – und macht Lust darauf, bei Entscheidungen in der Gemeinde mitzureden.
Eine Jugendvertretung kann auch coole Events und Aktionen für junge Leute vorschlagen.
Wenn er ein wichtiges Thema hat, muss der Bürgermeister das im Gemeinderat ansprechen und mit allen besprechen.
Dieses Jahr gibt’s wieder Wahlen für den Jugendgemeinderat!
Mitmachen können alle Mutterstadterinnen und Mutterstadter zwischen 14 und 19 Jahren.
Maximal 15 Leute kommen rein – falls sich mehr bewerben, gibt’s eine Wahl.
Der Wahltermin steht schon: 6. November 2025.
Die Satzung zur Einrichtung einer Jugendvertretung in Mutterstadt findet ihr unten auf der Seite.
Hierzu rufen wir euch auf: Macht mit! Gestaltet mit! Kandidiert!
Das Formular (PDF) zur Kandidatur findet ihr unten auf der Seite.
Mögliche Aufgabenfelder des Jugendgemeinderates:
- Information und Diskussion über allgemeine Probleme in der Gemeinde
- Kontaktaufnahmen mit Jugendverbänden, gemeinsame Veranstaltungen
- Erarbeiten von Vorschlägen zur Verbesserung der Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche,
des Angebotes in der Jugendpforte oder auch in den Vereinen
- Vorschläge zur Sicherung des Schulweges
- Vorschläge zur Gestaltung von Bolz- und Spielplätzen und zur effektiven Nutzung
der vorhandenen Sportmöglichkeiten

© Gemeinde Mutterstadt
Öffentliche Bekanntmachung
Wahl zum Jugendgemeinderat in der Gemeinde Mutterstadt
am Donnerstag, 6. November 2025
Wahlberechtigt und wählbar sind die Einwohnerinnen und Einwohner aller Nationalitäten,
die am Tag der Stimmabgabe
- das 14., aber nicht das 20. Lebensjahr vollendet haben; also
zwischen 7. November 2005 und 6. November 2011 geboren sind und - seit mindestens drei Monaten, also
seit 6. August 2025 in der Gemeinde wohnen.
Es sind 15 Mitglieder zu wählen.
Wahlberechtigte Jugendliche können ab sofort Wahlvorschläge (Bereitschaft zur Kandidatur)
einreichen.
Die Wahlvorschläge müssen folgende Angaben enthalten:
Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Wohnungsanschrift und die Erklärung
über die Bereitschaft zur Kandidatur.
Entsprechende Vordrucke für Wahlvorschläge sowie Informationen sind erhältlich
- im Internet unter www.mutterstadt.de
- bei der Gemeindeverwaltung
Die Bereitschaft zur Kandidatur soll möglichst frühzeitig eingereicht werden bei
Gemeindeverwaltung (Wahlamt) im Rathaus,
Oggersheimer Str. 10, 67112 Mutterstadt
Die Einreichungsfrist endet am Freitag, 10. Oktober 2025, um 12.30 Uhr.
Mutterstadt, 15. August 2025
Thorsten Leva
Bürgermeister zugleich Gemeindewahlleiter
Ansprechpartner
Suchergebnisse werden geladen
Keine Mitarbeitende gefunden.