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Asiatische Hornisse – Hinweise für Bürgerinnen und Bürger
Asiatische Hornisse – Hinweise für Bürgerinnen und Bürger
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) gilt seit Anfang des Jahres in Deutschland als etabliert und ist nicht geschützt. Grundstückseigentümer sind für die Entfernung eines Nestes auf ihrem Grundstück verantwortlich, z. B. durch Fachfirmen oder Schädlingsbekämpfer.
Aussehen:
- Etwas kleiner als heimische Hornissen (ca. 2–3 cm)
- Dunkles, fast schwarzes Hinterteil
- Orangefarbenes Gesicht
- Gelbe Beine
- Nester: meist groß, kugelförmig, häufig in Bäumen, Sträuchern oder an Gebäuden
Umgang mit Nestern:
- Entfernung ist nicht verpflichtend, sollte aber erfolgen, wenn das Nest eine Gefahr für Menschen darstellt (z. B. in der Nähe von KiTas oder großen Menschengruppen).
- Genehmigung ist nicht erforderlich.
Anders bei heimischen Hornissen: Hier ist zur Entfernung eine Genehmigung der Kreisverwaltung nötig! - Nester auf öffentlichem Gelände der Gemeindeverwaltung bitte der Ordnungsbehörde melden.
- Niemals selbst entfernen – die Tiere verteidigen ihr Nest aggressiv.

