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Halteverbot Bereich der Ruchheimer Straße nahe der Einfahrt zur Kreuzung Oggersheimer Straße
Dauerhaftes absolutes Halteverbot gemäß StVO
Im Bereich der Ruchheimer Straße nahe der Einfahrt zur Kreuzung Oggersheimer Straße wurde auf Anregung des Landesbetriebs Mobilität (LBM) und der Rettungsdienste ein dauerhaftes absolutes Halteverbot gemäß StVO eingerichtet. Grund dafür ist die durch geparkte Autos verengte Fahrbahn, die unter anderem die Durchfahrt großer Rettungsfahrzeuge erschwert. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden, diese neue Regelung einzuhalten.