Blick von schräg unten auf das Orstschild von Mutterstadt

Wahlen 2024 - Briefwahl beantragen

Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 -      Briefwahl beantragen bis 07. Juni 2024

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie mit OLIWA, dem Onlinewahlschein Wahlunterlagen für die Briefwahl beantragen. Den Wahlunterlagen ist auch der Wahlschein beigefügt.

Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Postversand der Wahlunterlagen ist in der Zeit vom 06.05.2024 00:00 Uhr bis 04.06.2024 12:00 Uhr möglich, bei Selbstabholung im Wahlamt zusätzlich bis 07.06.2024 18:00 Uhr.

Über diesen Link können Sie ihre Briefwahlunterlagen beantragen.

 Onlineantrag


Telefonische Auskunft zur Wahl erhalten Sie unter:

Herr Holzwarth 06234/9464 55

Frau Unold-Zimmer 06234/9464 54

Frau Kahne 06234/9464 17


Ausführung der Briefwahlen für die Europawahl und Kommunalwahlen 2024


Wichtiger Hinweis des Landeswahlleiters

Für die beantragte Durchführung der Briefwahl zu der Europawahl und den Kommunalwahlen am 09.06.2024 erhalten die wahlberechtigten Personen von den Verwaltungen eine Vielzahl von unterschiedlichen Formularen. Da es sich um zwei unterschiedliche Wahlen handelt, müssen diese auch getrennt behandelt werden. Auf keinen Fall dürfen die wahlberechtigten Personen alle Wahlunterlagen für die Europawahl und die Kommunalwahlen in einem Umschlag kompakt an die Verwaltungen zu senden. Das jeweils beigefügte Merkblatt erläutert das im Folgenden dargelegte Verfahren.

Die Wahlberechtigten beziehen für die EUROPAWAHL einen weißen Wahlschein, einen weißen Stimmzettelumschlag, einen recht langen, grauen Stimmzettel und einen roten Wahlbriefumschlag. Nach der Kennzeichnung des Stimmzettels ist dieser in den weißen Stimmzettelumschlag zu legen und zu verschließen. Getrennt von diesem Stimmzettelumschlag ist der Wahlschein vom Wahlberechtigten zu unterschreiben und beide in den roten Wahlbriefumschlag einzulegen sowie diesen zu verschließen. Der Wahlbrief kann dann kostenfrei an die aufgedruckte Versandadresse zur Post gebracht oder bei der Verwaltung abgegeben werden.

Im Prinzip wiederholt sich das Verfahren für die KOMMUNALWAHLEN. Die einzelnen Unterlagen werden hier farblich unterschieden. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger bekommen einen gelblichen Wahlschein, einen blauen Stimmzettelumschlag, für jede einzelne Kommunalwahl unterschiedlich farblich gestaltete Stimmzettel und einen orangefarbenen Wahlbriefumschlag. Auch hier ist das Verfahren identisch. Nach der Kennzeichnung der Stimmzettel sind diese in den blauen Stimmzettelumschlag zu legen; nach dessen Verschluss ist der vom Wahlberechtigten unterzeichnete Wahlschein getrennt davon in den orangenen Wahlbriefumschlag zu stecken, zuzukleben und kostenfrei an die Verwaltung zu versenden.

Sollte versehentlich ein Wahlbriefumschlag verwendet worden sein, ist die gültige Stimmabgabe für beide Wahlen nicht gewährleistet.