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Darf ich ein Gebäude direkt auf die Grundstücksgrenze bauen?
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich ist es möglich, Nebengebäude grenzständig zu errichten. Dabei ist zu beachten, dass die Länge an der Grundstücksgrenze begrenzt ist (12 m an einer Grenze, insgesamt 18 m in der Addition an allen Grenzen des Baugrundstücks). Die Landesbauordnung erlaubt Nebengebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten bis 50 m³ umbautem Raum genehmigungsfrei zu errichten. Allerdings sind schon bestehende Nebengebäude in der Kubatur ebenfalls hinzuzuzählen, so dass im Einzelfall geprüft werden muss, ob ein Bauantrag erforderlich ist oder nicht. Wir empfehlen hierzu mit einer Planskizze bei der örtlichen Bauverwaltung vorzusprechen und das weitere Vorgehen zu besprechen.