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Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Zustellungen
Öffentlich Zustellung vom 28. November 2025
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit § 122 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung (AO) und § 1 Abs. 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) wird die öffentliche Zustellung eines für
Herrn Ioan Lungu
-letzte bekannte Anschrift: Wallonenstraße 20, 68229 Mannheim-
bestimmten Schriftstückes hiermit angeordnet.
Das Schriftstück kann von der/den oben bezeichneten Person(en)/Institution(en) oder einem/einer von ihr/ihnen schriftlich Bevollmächtigten bei der
Gemeindeverwaltung Mutterstadt, Oggersheimer Straße 10,
Zimmer 106 (Herr Schaus)
während der üblichen Dienstzeiten abgeholt werden.
Der durch das Schriftstück begründete Verwaltungsakt gilt, aufgrund der eingangs genannten gesetzlichen Vorschriften, binnen einer Frist von zwei Wochen nach dem Tage dieser öffentlichen Zustellung als den hiervon vorstehend betroffenen Personen
oder Institutionen bekannt gegeben.
67112 Mutterstadt, den 28.11.2025
Die Gemeindeverwaltung
gez.
Thorsten Leva
Bürgermeister
