Ansich auf beide Rathäuser über eine Frühlingswiese. Rechts das historische Rathaus mit dem Ortsmuseum und links das 1980 eröffnete Rathaus der Gemeinde

Öffentliche Zustellungen

Öffentliche Zustellungen

Öffentlich Zustellung vom 28. November 2025

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit § 122 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung (AO) und § 1 Abs. 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) wird die öffentliche Zustellung eines für
                                                                                  Herrn Ioan Lungu
                                             -letzte bekannte Anschrift: Wallonenstraße 20, 68229 Mannheim-

bestimmten Schriftstückes hiermit angeordnet.

Das Schriftstück kann von der/den oben bezeichneten Person(en)/Institution(en) oder einem/einer von ihr/ihnen schriftlich Bevollmächtigten bei der
                                     Gemeindeverwaltung Mutterstadt, Oggersheimer Straße 10,
                                     Zimmer 106 (Herr Schaus)

während der üblichen Dienstzeiten abgeholt werden.

Der durch das Schriftstück begründete Verwaltungsakt gilt, aufgrund der eingangs genannten gesetzlichen Vorschriften, binnen einer Frist von zwei Wochen nach dem Tage dieser       öffentlichen Zustellung als den hiervon vorstehend betroffenen Personen
oder Institutionen bekannt gegeben.

67112 Mutterstadt, den 28.11.2025
Die Gemeindeverwaltung
gez.
Thorsten Leva
Bürgermeister