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Ab den 1. Mai 2025: Neue Vorgaben für Passbilder
Laut dem Bundesministerium des Innern gelten ab dem 1. Mai 2025 neue Vorgaben für Passbilder. Bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen sind künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen.
Unser Fotoautomat befindet sich im Foyer in der Verwaltung. Dort können Sie für 10,00 € fünf Passbilder erstellen lassen, jedoch nur als Ausdruck. Digitale Bilder sind bei diesem Automaten nicht erhältlich.
Wichtig: Aufgrund der Übergangsregelung vom BMI können Passbilder am Automaten nur noch bis zum 31. Juli 2025 ausgedruckt werden. Danach sind nur noch digitale Bilder möglich.
Alternativ steht Ihnen direkt im Bürgerbüro ein weiterer Automat zur Verfügung. Für 6,00 € können Sie ein digitales biometrisches Passbild erstellen lassen. Das Bild wird direkt elektronisch für den jeweiligen Antrag verwendet, kann nicht ausgehändigt werden und auch nicht für weitere Vorgänge genutzt werden.
Ebenso können Sie beim Fotografen Ihr Lichtbild für ein Ausweisdokument anfertigen lassen. Ab dem 1. Mai 2025 muss der Fotograf das erstellte Lichtbild in eine sichere Cloud hochladen. Dabei erhält er einen Data-Matrix-Code (ähnlich einem QR-Code), den er Ihnen aushändigt. Mit diesem Code kann die Behörde Ihr Lichtbild in der Cloud finden und herunterladen, um es für Ihren Antrag zu verwenden.
Wenn Sie einen Antrag für eine Fahrerlaubnis (Führerschein) im Bürgerbüro stellen möchten, bitten wir Sie, nach den Vorgaben vom 01. Mai 2025 ein aktuelles Passbild von einem Fotografen mitzubringen. Bitte beachten Sie, dass unser Automat für ausgedruckte Bilder im Foyer nur noch bis zum 31. Juli zur Verfügung steht.
Weitere Informationen für die Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen erhalten Sie auf der Seite vom BMI.
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