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Kommunale Wärmeplanung in Mutterstadt
Mutterstadt startet kommunale Wärmeplanung
Die Gemeinde Mutterstadt setzt ein Zeichen für die Zukunft: Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beginnt ein neues Kapitel in der Energie- und Wärmeversorgung der Stadt. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, die Weichen für eine klimaneutrale, bezahlbare und resiliente Wärmeversorgung zu stellen, die in Rheinland-Pfalz bis spätestens 2040 erreicht werden muss.
Das Projekt startet mit einer umfassenden Bestandsaufnahme des aktuellen Wärmeverbrauchs, der Art der Wärmeversorgung der Gebäude und einer Berechnung der THG-Emissionen der Kommune. Im nächsten Schritt werden klimafreundliche Potenziale zur Wärmeerzeugung ermittelt. Als Planungsinstrument definiert die Wärmeplanung außerdem konkrete Maßnahme auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wärmeversorgung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Sanierung bestehender Gebäude, um den Wärmebedarf zu reduzieren und die Effizienz zu steigern.
Die Wärmeplanung legt die Leitlinien der Wärmewende für eine Kommune fest. Sie soll als Orientierung dienen, wenn es um die Frage der zukünftigen Wärmeversorgung geht. Sie ist rechtlich unverbindlich, d.h. sie begründet für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen keine Rechte oder Pflichten.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen. Die Gemeinde Mutterstadt wird regelmäßig über den aktuellen Stand und Zwischenergebnisse informieren und auf Veranstaltungen rechtzeitig hinweisen.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die offizielle Website der Gemeinde Mutterstadt oder schreiben Sie an: kwp@mutterstadt.de
Ergebnisse der Eignungsprüfung nach § 14 WPG für die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Mutterstadt
Im Rahmen der Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) wurde zu Beginn der Bearbeitung des kommunalen Wärmeplans geprüft, in welchen Teilgebieten eine verkürzte kommunale Wärmeplanung, d. h. ohne ausführliche Bestands- und Potenzialanalyse und Untersuchung von Wärmeversorgungsarten, durchgeführt werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich ein Teilgebiet weder für ein Wasserstoff-, noch für ein Wärmenetz eignet. Für diesen Analyseschritt wurde das Gemeindegebiet anhand von städtebaulichen Strukturdaten vorläufig in einzelne Teilgebiete eingeteilt, deren Abgrenzung sich im weiteren Verlauf der Wärmeplanung noch ändern kann. Die Gebietseinteilung für die Eignungsprüfung kann auf der Website der Gemeinde Mutterstadt unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.mutterstadt.de/aktuelles/kommunale-waermeplanung-in-mutterstadt/.
Verwendete Daten(-quellen) für die Eignungsprüfung:
- Luftbild- und ALKIS-Daten
- Vorherrschende Nutzungsart und Baugebietscharakter
- Zensus-Daten (Wohnungs- und Bevölkerungsdaten, Stand: 2022)
- Energieatlas Rheinland-Pfalz
- OpenStreetMap
Die Abgrenzung der Teilgebiete erfolgte anhand zahlreicher Kriterien, wie u.a. Nutzungsart der Gebäude, städtebauliche Struktur, Wärmeversorgungssituation. Es muss an dieser Stelle klargestellt werden, dass die Abgrenzung der Teilgebiete nicht zwangsläufig mit den offiziellen Grenzen der Ortsteile oder den künftigen Wärmeversorgungsgebieten, die sich aus der kommunalen Wärmeplanung ergeben werden, übereinstimmen.
Die Eignungsprüfung für die Wärmeplanung der Gemeinde Mutterstadt kommt zu dem Ergebnis, dass für keines der Teilgebiete in Mutterstadt eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden soll. Damit werden alle Teilgebiete auf Ebene der kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Bestands- und Potenzialanalyse näher untersucht, um eine bestmögliche Ausgangslage für die Entwicklung des Zielszenarios zu ermöglichen. Dieses Ergebnis dient vor allem der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Teilorte innerhalb der Gemarkung. Es sollte außerdem nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass ein Gebiet für ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz ungeeignet ist, ohne dies eingehend zu prüfen.

Teilgebietsnummer | Name |
1 | Pfalzmarkt |
2 | Aussiedlerhöfe |
3 | Mutterstadt-West |
4 | Mutterstadt-Nord |
5 | Mutterstadt-Ost |
6 | Mutterstadt-Süd |
7 | Gewerbegebiet „An der Fohlenweide“ |
Abbildung 1: Abgrenzung Teilgebiete der Eignungsprüfung
Die kommunale Wärmeplanung dient der Gemeinde als strategische Planungsgrundlage und Handlungsleitfaden für die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040. Ein Wärmeplan zeigt räumlich auf, wo welcher Energieträger in welcher Menge im Gemeindegebiet verbraucht wird, und ermittelt Sanierungspotenziale im Gebäudebereich zur Senkung des Wärmeverbrauchs sowie Potenziale zur Erschließung erneuerbarer Energien und Abwärme. Des Weiteren werden Maßnahmen für unterschiedliche Themenbereiche erarbeitet und Wärmeversorgungsgebiete benannt, in denen zentrale bzw. dezentrale Wärmeversorgungslösungen vorgesehen sind. Damit stellt der Wärmeplan auch für Gebäudeeigentümer*innen und Energieversorger eine wichtige Orientierung zur Planungs- und Investitionssicherheit bei der Realisierung eigener Versorgungssysteme dar. Die Entscheidung über die Ausweisung eines Gebietes in der Wärmeplanung bewirkt keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder eine bestimmte Wärmeversorgungsinfrastruktur zu errichten, auszubauen oder zu betreiben (§ 27 WPG).
Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 13.03.2026 bis 17.04.2026.
Gemäß § 13 des Wärmeplanungsgesetzes ist die Gemeinde Mutterstadt verpflichtet die Ergebnisse der Eignungsprüfung im Internet zu veröffentlichen. Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden:
Gemeindeverwaltung Mutterstadt
Oggersheimer Str. 10
67112 Mutterstadt
E-Mail: kwp@mutterstadt.de
Fragen und Antworten
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess zur Organisation und Optimierung der Wärmeversorgung auf lokaler Ebene. Ziel ist es, den Wärmeverbrauch zu senken, Kosten zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
Was ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG)?
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erstellung und Umsetzung von Wärmeplänen in Gemeinden fest. Es verpflichtet Kommunen, bis zu bestimmten Stichtagen detaillierte Wärmepläne zu entwickeln, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 (in Rheinland-Pfalz bis 2040) zu gewährleisten.
Wer ist verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen?
Alle Kommunen in Deutschland sind verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Städte mit über 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmepläne bis 2026 fertigstellen, kleinere Gemeinden haben bis 2028 Zeit.
Was sind die Hauptziele der kommunalen Wärmeplanung?
Die Hauptziele sind die Reduktion von CO2-Emissionen, die Erhöhung der Energieeffizienz und die Förderung erneuerbarer Energien. Dies soll durch die Nutzung lokaler Wärmequellen und die Optimierung der bestehenden Infrastruktur erreicht werden.
Sind die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung rechtlich bindend?
Nach § 3 des WPG (Begriffsbestimmung) ist die Wärmeplanung eine „rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, die
a) Möglichkeiten für den Ausbau und die Weiterentwicklung leitungsgebundener Energieinfrastrukturen für die Wärmeversorgung, die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus sowie zur Einsparung von Wärme aufzeigt und
b) die mittel- und langfristige Gestaltung der Wärmeversorgung für das beplante Gebiet beschreibt.”

