Blick von schräg unten auf das Orstschild von Mutterstadt

Kommunale Wärmeplanung in Mutterstadt

Mutterstadt startet kommunale Wärmeplanung

Die Gemeinde Mutterstadt setzt ein Zeichen für die Zukunft: Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beginnt ein neues Kapitel in der Energie- und Wärmeversorgung der Stadt. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, die Weichen für eine klimaneutrale, bezahlbare und resiliente Wärmeversorgung zu stellen, die in Rheinland-Pfalz bis spätestens 2040 erreicht werden muss.

Das Projekt startet mit einer umfassenden Bestandsaufnahme des aktuellen Wärmeverbrauchs, der Art der Wärmeversorgung der Gebäude und einer Berechnung der THG-Emissionen der Kommune. Im nächsten Schritt werden klimafreundliche Potenziale zur Wärmeerzeugung ermittelt. Als Planungsinstrument definiert die Wärmeplanung außerdem konkrete Maßnahme auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wärmeversorgung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Sanierung bestehender Gebäude, um den Wärmebedarf zu reduzieren und die Effizienz zu steigern.

Die Wärmeplanung legt die Leitlinien der Wärmewende für eine Kommune fest. Sie soll als Orientierung dienen, wenn es um die Frage der zukünftigen Wärmeversorgung geht. Sie ist rechtlich unverbindlich, d.h. sie begründet für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen keine Rechte oder Pflichten.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen. Die Gemeinde Mutterstadt wird regelmäßig über den aktuellen Stand und Zwischenergebnisse informieren und auf Veranstaltungen rechtzeitig hinweisen.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die offizielle Website der Gemeinde Mutterstadt oder schreiben Sie an: kwp@mutterstadt.de


Fragen und Antworten

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess zur Organisation und Optimierung der Wärmeversorgung auf lokaler Ebene. Ziel ist es, den Wärmeverbrauch zu senken, Kosten zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Was ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG)?

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erstellung und Umsetzung von Wärmeplänen in Gemeinden fest. Es verpflichtet Kommunen, bis zu bestimmten Stichtagen detaillierte Wärmepläne zu entwickeln, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 (in Rheinland-Pfalz bis 2040) zu gewährleisten.

Wer ist verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen?

Alle Kommunen in Deutschland sind verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Städte mit über 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmepläne bis 2026 fertigstellen, kleinere Gemeinden haben bis 2028 Zeit.

Was sind die Hauptziele der kommunalen Wärmeplanung?

Die Hauptziele sind die Reduktion von CO2-Emissionen, die Erhöhung der Energieeffizienz und die Förderung erneuerbarer Energien. Dies soll durch die Nutzung lokaler Wärmequellen und die Optimierung der bestehenden Infrastruktur erreicht werden.

Sind die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung rechtlich bindend?

Nach § 3 des WPG (Begriffsbestimmung) ist die Wärmeplanung eine „rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, die

a) Möglichkeiten für den Ausbau und die Weiterentwicklung leitungsgebundener Energieinfrastrukturen für die Wärmeversorgung, die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus sowie zur Einsparung von Wärme aufzeigt und

b) die mittel- und langfristige Gestaltung der Wärmeversorgung für das beplante Gebiet beschreibt.”