- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- Brennholzbestellung - nur online bis 31.10.2025
- Anmeldung für den Weihnachtsmarkt 2025
- Anmeldung Weihnachtsmarkt 2025
- Palatinum Open Air 2025
- Jugendgemeinderatswahl 2025
- Änderungen Grundstücksverhältnisse
- Ab den 1. Mai 2025: Neue Vorgaben für Passbilder
- Abholung von Reisepässen
- Afrikanische Schweinepest
- Aktuelles Amtsblatt
Dürfen Feldwege befahren werden?
Leistungsbeschreibung
Feldwege sind keine öffentlichen Verkehrsflächen. Die Benutzung richtet sich nach der Beschilderung an den Wegeeinfahrten, die in der Regel jeglichen Fahrzeugverkehr ausschließt mit Ausnahme des landwirtschaftlichen Verkehrs. Radfahrer werden geduldet; landwirtschaftlicher Verkehr hat aber Vorrang. Der Wegezustand kann durch die Feldarbeit beeinträchtigt sein. (Benutzung auf eigene Gefahr!)