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Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung von Signaturzertifikaten
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine elektronische Signatur mit Ihrem Personalausweis nutzen, muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden.
Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich zur Sperrung direkt an den Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Servicenummer neuer Personalausweis
Tel.: +49 1801 333333