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Straßenschäden/Gehwegschäden
Leistungsbeschreibung
Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Typisierung
2/3Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.