- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- Brennholzbestellung - nur online bis 31.10.2025
- Anmeldung für den Weihnachtsmarkt 2025
- Anmeldung Weihnachtsmarkt 2025
- Palatinum Open Air 2025
- Jugendgemeinderatswahl 2025
- Änderungen Grundstücksverhältnisse
- Ab den 1. Mai 2025: Neue Vorgaben für Passbilder
- Abholung von Reisepässen
- Afrikanische Schweinepest
- Aktuelles Amtsblatt
Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
Leistungsbeschreibung
Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.
Rechtsgrundlage