- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- Sirenenwarntag in Limburgerhof
- Vollsperrung der L 524 für Instandsetzung
- Straßensperrung Schillerstraße/Fußgönheimer Straße
- B9 - Vorankündigung Bauarbeiten
- Das Ordungsamt informiert!
- Das Friedhofsamt informiert!
- Ab den 1. Mai 2025: Neue Vorgaben für Passbilder
- Abholung von Reisepässen
- Afrikanische Schweinepest
- Aktuelles Amtsblatt
Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Mutterstadt