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Neu- oder Umbenennung einer Straße, von Wegen, Plätzen oder Brücken beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken ist ein Recht der Kommunen. Neben der Ordnungsfunktion kann die Straßenbenennung der Wahrung gemeindlicher Tradition oder der Ehrung verdienter Bürger und Persönlichkeiten dienen.
Wenn Sie einen Änderungsvorschlag für den Namen einer Straße, eines Wegs, Platzes oder einer Brücke haben, können Sie diesen entsprechend an die zuständige Stelle senden. Ein Rechtsanspruch auf die Änderung besteht nicht.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung in deren Bezirk die Straße, der Weg, der Platz oder die Brücke liegt
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Gunther HolzwarthLeitung Zentralverwaltung