- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Grundschulen und weiterführende Schulen
- Kinder und Jugend
- VHS Rhein-Pfalz-Kreis
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Senioren
- Hilfsangebote und Notfallnummern
- Örtliche Bildungs- und Kultureinrichtungen
- Kulturregion Rhein-Neckar
- Stolpersteine
- KuLaDig
- Demokratie - Akzeptanz - Vielfalt
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- So hat Mutterstadt gewählt
- Hundefreilauf im Mutterstadter Wald geöffnet
- Einladung zum Ostermarkt
- Kommunale Wärmeplanung in Mutterstadt
- Informationen zur Erhöhung der Hundesteuer
- Afrikanische Schweinepest
- Abholung von Reisepässen
- Ab den 1. Mai 2025: Neue Vorgaben für Passbilder
- Aktion "Sauberes Mutterstadt"
- Aktuelles Amtsblatt
- Aktuelle Stellenangebote
- Kontaktformular
Vergnügungsteuer zahlen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Einige Gemeinden erheben eine Vergnügungssteuer. Diese wird auf Ausgaben erhoben, die über den normalen Lebensbedarf hinausgehen – also zum Beispiel für Freizeit und Vergnügen.
Besteuert werden entweder die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, oder der Betrieb von Spielautomaten und anderen Unterhaltungsgeräten.
Wie hoch die Steuer ist und welche weiteren Regeln gelten, legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Vergnügungssteuersatzung fest. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Höhe der Steuer.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde MutterstadtSteuersätze Vergnügungssteuer pro Monat:
Spielhallen: Geldspielgeräte 18% des Einspielergebnisses, mind. 40 €, Unterhaltungsspielgeräte: 60 €
sonstige Orte: Geldspielgeräte 15% des Einspielergebnisses, mind. 30 €, Unterhaltungsspielgeräte: 20 €
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung