- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- Schließtag am 20. Juni 2025
- Kreisfeuerwehrtag 2025 - 28.-29. Juni
- Straßensperrung Schillerstraße/Fußgönheimer Straße
- B9 - Vorankündigung Bauarbeiten
- Das Ordungsamt informiert!
- Das Friedhofsamt informiert!
- Regeln beim privaten E-Auto laden
- Abholung von Reisepässen
- Afrikanische Schweinepest
- Aktuelles Amtsblatt
Schulbuchausleihe
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.
Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) und die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe).
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr ist kein schriftlicher Antrag erforderlich. Eine Bestellung findet grundsätzlich über das Elternportal der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz statt. Falls Eltern keinen Internetzugang haben, können Sie sich an den für Ihre Schule zuständigen Schulträger wenden. Die Schulträger halten sog. „Servicestellen“ bereit, die Eltern bei der Bestellung unterstützen.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Gemeinde MutterstadtSchulbuchausleihe in der Gemeindebibliothek
Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Schulbuchausleihe in den Grundschulen ist Frau Karin Hörtel, Mitarbeiterin der Gemeindebibliothek. Sie treffen Frau Hörtel zu folgenden Zeiten persönlich in der Gemeindebücherei an:
Montag und Mittwoch 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Telefonisch ist Frau Hörtel unter der Nummer 06234/9464-39 oder unter 06234/9464-94 zu erreichen. Per Mail: karin.hoertel@mutterstadt.de
Voraussetzungen
Übersteigt das Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen, können Schulbücher, die bis zu drei Schuljahre im Unterricht verwendet werden, gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Zeitraum für die Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe ändert sich von Jahr zu Jahr und ist abhängig vom Termin der Sommerferien. Er ist im Merkblatt für die Ausleihe gegen Gebühr aufgeführt. Das Merkblatt wird kurz vor Beginn des Anmeldezeitraums in der Schule an die Schülerinnen und Schüler verteilt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Um an der Ausleihe gegen Gebühr teilnehmen zu können, müssen Sie im Elternportal ein Benutzerkonto anlegen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Ausleihe gegen Gebühr haben, an den zuständigen Schulträger (i. d. R. Verbandsgemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltung oder privater Schulträger). Wer dies im Einzelfall ist, erfahren Sie im Schulsekretariat .