- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Grundschulen und weiterführende Schulen
- Kinder und Jugend
- VHS Rhein-Pfalz-Kreis
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Senioren
- Hilfsangebote und Notfallnummern
- Örtliche Bildungs- und Kultureinrichtungen
- Kulturregion Rhein-Neckar
- Stolpersteine
- KuLaDig
- Demokratie - Akzeptanz - Vielfalt
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- Anmeldung Faschingsumzug 2026
- Anmeldung Faschingsumzug
- Anmeldung Verkaufsbude für die Straßenfasnacht 2026
- Anmeldung Verkaufsbude für die Straßenfasnacht
- Schließtage an Weihnachten
- Änderungen Grundstücksverhältnisse
- Ab den 1. Mai 2025: Neue Vorgaben für Passbilder
- Abholung von Reisepässen
- Asiatische Hornisse – Hinweise für Bürgerinnen und Bürger
- Afrikanische Schweinepest
- Aktuelles Amtsblatt
- Kontaktformular
Wertstoffe zur Entsorgung abgeben
Leistungsbeschreibung
Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall. Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt. Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).Entsorgen können Sie Verkaufsverpackungen und sonstige Wertstoffe aus Haushaltungen
- über Container (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
- über den Gelben Sack (für Dosen, Getränkekartons, Plastikbecher)
- in manchen Landkreisen in speziellen Wertstofftonnen
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Die Verpackungsentsorgung ist gebührenfrei. Die Gebühren für die kommunale Papierentsorgung richten sich nach der jeweiligen kommunalen Gebührensatzung.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Verpackungsentsorgung sind die Dualen Systeme. Auskünfte erteilen die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.