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Neuerungen zum Handwerkerparkausweis - Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO
Seit dem 01. Januar 2025 können Handwerksbetriebe ihre Anträge zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO (Handwerkerparkausweis) digital einreichen. Dies ersetzt die bisherige Beantragung und bietet den Handwerksbetrieben eine zeitsparende, komfortable und kostengünstige Lösung. Weitere Informationen erhalten Sie bei Metropolregion Rhein-Neckar.
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