Blick von schräg unten auf das Orstschild von Mutterstadt

Grundlagen "Kommunale Wärmeplanung"

Die kommunale Wärmeplanung spielt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Klimaziele und der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft. Sie bezeichnet die strategische Planung und Organisation der Wärmeversorgung auf lokaler Ebene. Bei der Wärmewende vor Ort geht es aber nicht nur um den Klimaschutz. Mit der kommunalen Wärmeplanung werden verschiedene Zielstellungen verfolgt: Der Wärmeplan soll dabei helfen, den Wärmeverbrauch zu senken, Wärme nachhaltig zu erzeugen und somit Versorgungssicherheit herzustellen, Kosten zu reduzieren und das Klima zu schützen.

Zielsetzung der Wärmeplanung nach Wärmeplanungsgesetz (§1 WPG)

„Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen.“

Was sind die Bestandteile der kommunalen Wärmeplanung?

  • Eignungsprüfung: Prüfung, in welchen Teilgebieten einer Gemeinde ggf. eine verkürzte Wärmeplanung sinnvoll ist. Hier kommen nur Teilgebiete in Frage, welche in Zukunft voraussichtlich nicht durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz mit Wärme versorgt werden können, bzw. welche vermutlich kein erhöhtes Einsparpotential durch Sanierung haben.
  • Bestandsaufnahme: Analyse der städtebaulichen Strukturen, des aktuellen Wärmeverbrauchs und der genutzten Arten der Wärmeversorgung (Gas, Strom, Holz…)
  • Potenzialanalyse: Analyse der Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien und Erzeugung treibhausgas-neutraler Wärme und Strom.
  • Szenario-Entwicklung: Prognose des zukünftigen Wärmebedarfs und damit in Verbindung stehende Deckung des Bedarfs durch nachhaltige Wärmequellen sowie der Reduktion des Wärmeverbrauchs.
  • Maßnahmenplanung: Entwicklung von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz (z.B. durch Sanierung), zur Entwicklung von Wärmenetzen und Erschließung klimaneutraler Wärmequellen. 


Was passiert nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung?

  • Umsetzung: Umsetzung der geplanten Maßnahmen (zeitlich und inhaltlich priorisiert) gemeinsam mit der Bevölkerung und wichtigen Akteuren.
  • Monitoring und Anpassung: Regelmäßige Überprüfung der Fortschritte und Anpassung des Wärmebedarfs bei Bedarf (nach dem WPG alle 5 Jahre).

 

Senkung des Wärmebedarfs und Sanierung

Energetische Sanierungen spielen eine zentrale Rolle in der kommunalen Wärmeplanung. Der Wärmebedarf muss gesenkt werden, um die Bedarfsdeckung aus regenerativen Energiequellen sicherstellen zu können. Von großer Relevanz ist dabei der Gebäudebestand in Verbindung mit dem aktuellen Sanierungsstand. Dabei geht es vor allem darum, bestehende Gebäude energetisch zu verbessern, um den Wärmebedarf zu reduzieren und die Effizienz zu steigern. Dies umfasst z.B.:

  • Dämmung der Gebäudehülle: Verbesserung der Isolierung von Fassaden, Dächern, Kellerdecken zur Verringerung von Wärmeverlusten.
  • Optimierung oder Modernisierung von Heizungssystemen: Austausch veralteter Heizsysteme gegen effizientere und umweltfreundlichere Alternativen wie Wärmepumpen oder Biomassekessel.
  • Austausch Fenster und Türen: Einbau energieeffizienter Fenster und Türen, um Wärmeverluste zu minimieren.
  • Lüftungssysteme: Installation moderner Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung, um Energieverluste durch Belüftung zu reduzieren.

 

Welche Vorteile bringt die Wärmeplanung den Gemeinden?

  • Strategische Planungsgrundlage und Fahrplan zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und Erreichung der Klimaschutzziele. 
  • Transparenz: Die kommunale Wärmeplanung wird unter Beteiligung von Bürgerschaft und Akteuren erarbeitet. Sie gibt Bürgerinnen, Bürgern und Energieversorgern Orientierung in Bezug auf die zukünftige Wärmeversorgung.
  • Kosteneinsparung: Durch effizientere Nutzung der lokalen Energiequellen, Optimierung der vorhandenen Infrastruktur und Verringerung der Wärmeverluste sinken langfristig die Energiekosten.
  • Klimaschutz: Reduktion von Treibhausgas-Emissionen und Beitrag zum Klimaschutz.
  • Versorgungssicherheit: Reduzierung Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Erhöhung der Versorgungssicherheit.
  • Lebensqualität: Verbesserte Luftqualität und gesteigerte Attraktivität der Gemeinde für Bewohner und Unternehmen.

 

Was ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG)?

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, legt die Grundlagen für eine verbindliche und flächendeckende Wärmeplanung in Deutschland. Es verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass bis zum 30. Juni 2026 für Gemeindegebiete mit über 100.000 Einwohnern und bis zum 30. Juni 2028 für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden. Das Gesetz zielt darauf ab, die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral zu gestalten und den Anteil erneuerbarer Energien in den Wärmenetzen zu erhöhen.











Quelle: BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)


Kommunale Wärmeplanung und Gebäudeenergiegesetz

Zusammenhang zwischen Wärmeplanungsgesetz (WPG) und Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind zwei zentrale Gesetzgebungen in Deutschland, die gemeinsam darauf abzielen, die Energieeffizienz zu verbessern, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und die Klimaziele des Landes zu erreichen.

Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Das WPG legt die Grundlagen für eine verbindliche und flächendeckende Wärmeplanung in den Kommunen fest. Es verpflichtet die Gemeinden, bis zu bestimmten Stichtagen Wärmepläne zu erstellen, die eine klimaneutrale Wärmeversorgung sicherstellen sollen. Ziel des WPG ist es, die Nutzung lokaler und erneuerbarer Wärmequellen zu fördern und die Wärmeversorgung nachhaltiger zu gestalten.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG zielt darauf ab, die energetischen Standards von Gebäuden zu verbessern. Es setzt Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten und Bestandsgebäuden und fördert den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung. Das GEG fasst die bisherigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinspargesetzes (EnEG) zusammen.

Verbindung der beiden Gesetze

  • Gemeinsames Ziel: Sowohl das WPG als auch das GEG zielen auf die Reduktion von CO2-Emissionen und die Förderung der Energieeffizienz ab. Während das WPG den Fokus auf die Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene legt, konzentriert sich das GEG auf die energetischen Standards einzelner Gebäude.
  • Ergänzende Maßnahmen: Die Maßnahmen, die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung (WPG) entwickelt werden, können direkt mit den Vorgaben des GEG kombiniert werden. Beispielsweise kann die Nutzung erneuerbarer Wärmequellen, die im Wärmeplan festgelegt wird, durch energetische Sanierungen und den Einsatz effizienter Heizsysteme gemäß GEG unterstützt werden.
  • Förderung erneuerbarer Energien: Beide Gesetze fördern den Einsatz erneuerbarer Energien. Das WPG legt den Rahmen für die Nutzung lokaler erneuerbarer Wärmequellen auf kommunaler Ebene fest, während das GEG den Einsatz solcher Technologien in Gebäuden vorschreibt und Anreize bietet.
  • Synergieeffekte: Durch die Kombination der Anforderungen des WPG und des GEG können Synergieeffekte erzielt werden, die sowohl ökonomisch als auch ökologisch vorteilhaft sind. Effiziente Wärmepläne können die Basis für energetische Sanierungsmaßnahmen bilden, die wiederum die Wärmenachfrage reduzieren und die Gesamteffizienz erhöhen.


Ergänzende Informationen aus dem FAQ des BMWSB:

„Am 1. Januar 2024 treten gleichzeitig mit dem Wärmeplanungsgesetz Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Das GEG befasst sich in Abgrenzung zum WPG nicht mit dem Thema Planung und den Anforderungen an Wärmenetze, sondern enthält konkrete Vorgaben für Heizungsanlagen in Gebäuden. Neu eingebaute Heizungen müssen danach künftig grundsätzlich 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen (sog. 65-Prozent-EE-Vorgabe).

Die Anforderungen sind technologieoffen ausgestaltet. Das GEG sieht – neben einem individuellen Nachweis auf Grundlage von Berechnungen – verschiedene pauschale Erfüllungsoptionen zur Einhaltung der 65-Prozent-EE-Vorgabe vor. Eine Erfüllungsoption ist der Anschluss an ein Wärmenetz.

Das GEG enthält daher auch Verknüpfungen zur Wärmeplanung.

So gilt die 65-Prozent-EE-Vorgabe des GEG einschließlich der Übergangsfristen des GEG für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten, bei denen es sich um einen Lückenschluss handelt, erst mit Ablauf der Fristen, die das Wärmeplanungsgesetz für die Erstellung von Wärmeplänen vorsieht. Ab wann die 65-Prozent-EE-Vorgabe gilt, hängt daher von der Größe des Gemeindegebiets ab. In einem der o. g. Gebäude, das in einem Gemeindegebiet mit 100.000 oder weniger Einwohnern liegt, kann bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 eine Heizung eingebaut werden, die nicht die 65-Prozent-EE-Vorgabe erfüllt. Befindet sich das Gebäude in einem Gemeindegebiet mit mehr als 100.000 Einwohnern, gilt dies bis zum 30. Juni 2026. Damit wird es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich bei der Entscheidung für eine klimafreundliche Heizung an den Inhalten der Wärmepläne zu orientieren.“

(Quelle: BMWSB - Startseite - Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung (FAQ) (bund.de))


Der externe Dienstleister

Die Gemeinde Mutterstadt erhält bei der Wärmeplanung Unterstützung von einem externen Dienstleister. Die MVV Regioplan GmbH aus Mannheim unterstützt die Gemeindeverwaltung bei der inhaltlichen Bearbeitung der kommunalen Wärmeplanung und den vorgesehenen öffentlichen Veranstaltungen. 

MVV Regioplan ist ein mittelständiges Ingenieur- und Planungsbüro mit über 30 Jahren Erfahrung in der erfolgreichen Beratung von Kommunen und Stadtwerken. Der Fokus des Unternehmens liegt auf der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Planung von Lebensqualität für die Kommunen. Dabei sollen Konzepte individuell entwickelt und die Umsetzbarkeit der Planungen gewährleistet werden. Mit dem interdisziplinär aufgestellten Team aus Expertinnen und Experten können Planungsleistungen unterschiedlicher Fachthemen aus einer Hand angeboten werden. Dabei wird die Wärmewende ganzheitlich betrachtet: es werden kommunale Wärmepläne, Machbarkeitsstudien und Transformationspläne für Wärmenetze, energetische Quartierskonzepte erarbeitet und deren Umsetzung unterstützt, bspw. im Rahmen des Sanierungsmanagements oder der verbindlichen Bauleitplanung. Es werden gezielt digitale Tools, wie z.B. digitale Zwillinge für die Wärmeplanung, eingesetzt. Auch das hauseigene Tool www.climap.de begleitet Kommunen und Stadtwerke bei der Umsetzung der Wärmewende. Als Mitglied der Allianz für Beteiligung e.V. wird Öffentlichkeits- und Akteursbeteiligung bei MVV Regioplan groß geschrieben.