- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Grundschulen und weiterführende Schulen
- Kinder und Jugend
- VHS Rhein-Pfalz-Kreis
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Senioren
- Hilfsangebote und Notfallnummern
- Örtliche Bildungs- und Kultureinrichtungen
- Kulturregion Rhein-Neckar
- Stolpersteine
- KuLaDig
- Demokratie - Akzeptanz - Vielfalt
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- Anmeldung Faschingsumzug 2026
- Anmeldung Faschingsumzug
- Anmeldung Verkaufsbude für die Straßenfasnacht 2026
- Anmeldung Verkaufsbude für die Straßenfasnacht
- Schließtage an Weihnachten
- Änderungen Grundstücksverhältnisse
- Ab den 1. Mai 2025: Neue Vorgaben für Passbilder
- Abholung von Reisepässen
- Asiatische Hornisse – Hinweise für Bürgerinnen und Bürger
- Afrikanische Schweinepest
- Aktuelles Amtsblatt
- Kontaktformular
Halteverbot Bereich der Ruchheimer Straße nahe der Einfahrt zur Kreuzung Oggersheimer Straße
Dauerhaftes absolutes Halteverbot gemäß StVO
Im Bereich der Ruchheimer Straße nahe der Einfahrt zur Kreuzung Oggersheimer Straße wurde auf Anregung des Landesbetriebs Mobilität (LBM) und der Rettungsdienste ein dauerhaftes absolutes Halteverbot gemäß StVO eingerichtet. Grund dafür ist die durch geparkte Autos verengte Fahrbahn, die unter anderem die Durchfahrt großer Rettungsfahrzeuge erschwert. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden, diese neue Regelung einzuhalten.