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Aufbruchgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie für Arbeiten an Ihrem Haus den Gehweg aufbrechen wollen, müssen Sie dafür zum einen eine Aufbruchgenehmigung bei unserer Bauverwaltung und zum anderen für die zweckfremde Benutzung des Gehwegs eine Sondernutzungserlaubnis bei unserer Ordnungsverwaltung beantragen.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Bünyamin Bulut
- Herr Stefan BummelLeitung Bauverwaltung