- Rathaus und Gemeinde
- Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur
- Bildung, Kultur und Soziales
- Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Grundschulen und weiterführende Schulen
- Kinder und Jugend
- VHS Rhein-Pfalz-Kreis
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Senioren
- Hilfsangebote und Notfallnummern
- Örtliche Bildungs- und Kultureinrichtungen
- Kulturregion Rhein-Neckar
- Stolpersteine
- KuLaDig
- Demokratie - Akzeptanz - Vielfalt
- Freizeit und Sport
- Aktuelles
- Hundefreilauf im Mutterstadter Wald geöffnet
- Einladung zum Ostermarkt
- Aktion "Sauberes Mutterstadt"
- Planfeststellungsverfahren zur Änderung der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung
- Neue Park- und Geschwindigkeitsvorgaben in der Waldstraße
- Kommunale Wärmeplanung in Mutterstadt
- Informationen zur Erhöhung der Hundesteuer
- Afrikanische Schweinepest
- Abholung von Reisepässen
- Ab den 1. Mai 2025: Neue Vorgaben für Passbilder
- Aktuelles Amtsblatt
- Aktuelle Stellenangebote
- Kontaktformular
Alters- und Ehejubiläen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:
- zum 60-jährigen Ehejubiläum,
- zum 65-jährigen Ehejubiläum,
- zum 70-jährigen Ehejubiläum,
- und zum 75-jährigen Ehejubiläum
- sowie Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres
durch ein Glückwunschschreiben.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde MutterstadtDer Bürgermeister (oder im Vertretungsfall einer der Beigeordneten) gratuliert persönlich beim 80., 85. und ab dem 90. Geburtstag jährlich sowie bei Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit.