Balkonkraftwerke

Förderung von Balkonkraftwerken in der Gemeinde Mutterstadt

Förderprogramm der Gemeinde Mutterstadt

Richtlinie
zur Förderung von Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodulen (Balkonkraftwerke) in der Gemeinde Mutterstadt

1. Zielsetzung
Fossile Energieträger sind endlich und tragen erheblich zum Klimawandel bei. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, die Umwelt zu bewahren und das Klima zu schützen, gewinnt die Förderung von Balkonkraftwerken als erneuerbare Energieträger zunehmend an Bedeutung. Ziel der Förderung ist die Deckung des ständig wachsenden Energiebedarfs mit regenerativen Energiequellen und die Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien. Balkonkraftwerke sind dezentral und befähigen Bürgerinnen und Bürger, saubere Energie selbst zu erzeugen. Zudem birgt die Installation der kleinen Stecker-Solarstromanlage auf der Terrasse oder dem Balkon großes Potential, den CO₂-Fußabdruck zu senken.

2. Fördergrundsätze und Förderzeitraum
• Die förderfähige Anlage muss ab dem 01.07.2025 neu gekauft und errichtet worden sein (Kauf-/Rechnungsdatum der Balkon-Solaranlage).
• Die Gemeinde Mutterstadt gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie eine einmalige Zuwendung in Form einer Pauschale als Anteilsfinanzierung für Balkonkraftwerke.
• Gefördert wird die einmalige Anschaffung eines Balkonkraftwerks pro Haushalt.
• Das Gebäude, an dem die Installation erfolgt muss im Ortsgebiet Mutterstadt liegen.
• Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung dieses Zuschusses besteht nicht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Die Förderung erfolgt im Rahmen der für diesen Zweck jährlich bis zum 31.12.2026 durch den Gemeinderat bereitgestellten Haushaltsmittel.

3. Allgemeine Voraussetzungen für eine Förderung
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Hauseigentümer, deren Vertretungsberechtigte, Hausverwaltungen oder Mieter sind. Bei der Installation eines Balkonkraftwerks in der Umgebung eines Kulturdenkmals besteht die Pflicht der Einholung einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Von der Installation eines Balkonkraftwerks in der unmittelbaren Nähe zu oder an einem Kulturdenkmal ist abzusehen.

4. Technische Voraussetzung für eine Förderung
Gefördert werden Balkonkraftwerke inklusive Wechselrichter mit mindestens 300 Watt und maximal 800 Watt Peak.
Gefördert wird der Betrieb eines Balkonkraftwerks über geeignete Steckdosen, die unmittelbar an das Hausnetz angeschlossen sind. Wir weisen darauf hin, dass trotz Inkrafttreten des Solarpakets 1 der Bundesregierung weiterhin die VDE Norm1 bis zu deren Überarbeitung gilt. Des Weiteren ist eine Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlich. Über die Registrierung im Marktstammdatenregister wird automatisch geprüft, ob ein Zählertausch nötig ist. Durch den Zählertausch fallen erst mal keine weiteren Kosten an, es sei denn der Zähler ist stark veraltet. Jedoch müssen im Rahmen des Smart-Meter-Rollouts ohnehin sämtliche alten Zähler bis 2032 gegen einen modernen Zähler ausgetauscht werden.
Wir empfehlen den Betreiber*innen von Balkonkraftwerken zudem, die Gebäudeversicherung über die Installation des Balkonkraftwerks zu informieren. Förderempfänger*innen verpflichten sich, bis 20 Jahre nach Inbetriebnahme unentgeltlich einzuspeisen, d.h. keine EEG-Förderung zu erhalten. Weitere geltende Normen sind vom Betreiber/der Betreiberin der Anlage einzuhalten. Die zu fördernden Balkonkraftwerke müssen von einem anerkannten Prüfinstitut nach DIN oder ISO zertifiziert sein. Geltende Produktrichtlinien und rechtliche Voraussetzungen müssen vor der Installation auf Aktualisierungen geprüft werden, beispielsweise über die Verbraucherzentrale oder bei der DGS-Arbeitsgruppe PVplug unter www.pvplug.de.

Auf einen Blick:
• Das Balkonkraftwerk überschreitet die eingespeiste Leistung von 800 Watt nicht
• Das Balkonkraftwerk muss über geeignete Steckdosen an das Hausnetz angeschlossen werden s.o.
• Registrierung im Marktstammdatenregister verpflichtend

5. Höhe und Umfang der Förderung
• Die Höhe der Förderung beträgt einmalig 200 € pro Balkonkraftwerk.
• Gefördert werden die Anschaffungskosten für Solarmodule und Wechselrichter sowie elektrische Bauteile, Befestigungen und Elektroarbeiten durch einen Fachbetrieb. Alle anzuwendenden Normen, insbesondere VDE-Normen für festinstallierte Stromerzeugungsgeräte müssen erfüllt werden!

6. Antragsverfahren
Schritt 1: Die Antragstellung erfolgt nach der Umsetzung der Maßnahmen. Der Förderantrag kann online ausgefüllt werden oder ist an folgende Anschrift zu richten: Gemeindeverwaltung Mutterstadt, Oggersheimer Straße 10, 67112 oder er kann per Mail zugestellt werden. Weitere erforderliche Unterlagen sind dem Antrag zu entnehmen.
Schritt 2: Prüfung der Unterlagen und Freigabe durch einen Bewilligungsbescheid.
Schritt 3: Auszahlung des Förderbeitrags bei positivem Bescheid. 

7. Kontrolle
Der Bewilligungsbescheid kann mit Auflagen verbunden werden. Die Gemeindeverwaltung behält sich vor, den Zuschuss zurückzufordern, wenn die umgesetzten Maßnahmen den Förderrichtlinien nicht entsprechen.

8. Behandlung von Verstößen
Der Bewilligungsbescheid kann bei einem Verstoß gegen diese Richtlinie, insbesondere bei einer zweckfremden Verwendung der bewilligten Mittel oder bei Missachtung der Auflagen im Bewilligungsbescheid jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch dann, wenn die der Mittelbewilligung zugrundeliegenden Maßnahmen ohne Zustimmung der Gemeindeverwaltung geändert werden. Bereits ausgezahlte Mittel können in diesen Fällen zurückgefordert werden. Die Gemeindeverwaltung haftet nicht für Schäden, die durch die Installation von Balkonkraftwerken entstehen.